Maskenpflicht an der Grundschule ab 22.03.2021

20.03.2021 09:34

Folgende Informationen kamen  vom Schulamt Pforzheim bezüglich der gestern angekündigten Maskenpflicht für Grundschulen:

…„Maskenpflicht

a) Grundschulen: An Grundschulen wird für alle Schüler*innen und Lehrkräfte eine Maskenpflicht eingeführt. Die Maskenpflicht gilt im und außerhalb des Unterrichts. Alle Personen müssen dann (mindestens) medizinischen Maske. 

In einer Übergangsphase können die Schüler*innen auch Alltagsmasken tragen, wenn kurzfristig (von den Erziehungsberechtigten) keine medizinischen Masken für Kinder beschafft werden können. 

Kinder, die keine Maske dabeihaben, sollten (im Einzelfall) von der Schule eine geeignete medizinische Maske erhalten. Ein Unterrichtsausschluss wegen fehlender Maske ist – aus Sicht des Schulamtes – keine mögliche Maßnahme. 

Während der Pause im Schulhof, also außerhalb des Schulgebäudes im Freien, darf die Maske abgenommen werden, sofern der Abstand zu anderen Personen mindestens 1,5 Meter beträgt.

Die Regelungen zur Befreiung von der Maskenpflicht (-> Attest-Pflicht) werden (vermutlich) auch in der Grundschule für Schüler*innen und Lehrkräfte gelten.“…

Bitte geben Sie Ihren Kindern ab sofort eine medizinische Maske (OP- oder FFP2-Maske) mit in die Schule.

 

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